Auf einer der letzten Autofahrten herrschte Ratlosigkeit im Wagen, als die Frage aufkam warum es zwei vorfahrtsgewährende Schilder im Straßenverkehr gibt:


Die StVO hilft weiter, hier §§ 8, 42. Das erste Zeichen, die Vorfahrtstraße, gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 'Vorfahrt gewähren', 'Halt, Vorfahrt gewähren' oder 'Ende der Vorfahrtstraße. Es steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es das Parken auf der Fahrbahn.
Das zweite Zeichen gibt die Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Außerhalb geschlossener Ortschaften steht es 150 bis 250 m davor, sonst wird auf einem Zusatzschild die Entfernung, wie '80 m', angegeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften steht es unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung.
Nice to know. Aber eigentlich reicht es aus, wenn man weiß, dass bei beiden Schildern ohne Rücksicht auf Verluste gebrezelt werden kann. Gute Fahrt!
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