Nun ist es endlich soweit. Das LG München I entschieden, dass Pumuckl eine Freundin haben darf. Dem Streit vorausgegangen war ein Zeichenwettbewerb im vergangenen Jahr, bei dem Pumuckls Freundin gezeichnet werden sollte. Der oder die Gewinnerin sollte an den Hochzeitsfeierlichkeiten teilnehmen. Das schmeckte der Autorin nicht, ihrer Meinung nach ist Pumuckl ein Kind. Und Kinder heiraten nun mal nicht. Und Kobolde erst recht nicht. Das Gericht entschied nun im Hauptsacheverfahren anders. Mehr dazu steht irgendwo im Internet. Eine Pumuckline wird es trotzdem nicht geben, es komme für sie, die Autorin, nicht in Frage, dem Pumuckl
eine dumme, überflüssige und dramaturgisch nur störende Pumuckeline zur Seite zu geben.
Die Erklärung gefällt mir. Wie aus dem Leben gegriffen.
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